Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem im Impressum angegebenen Webshopinhaber Nadine Pauls und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite vorliegenden Fassung.

2 Vertragsinhalt

Der Besteller erteilt dem Fotograf den Auftrag zur Herstellung von Print- und anderen Medien aus digitalem Fotoausgangsmaterial, insbesondere Fotoabzüge, Poster usw. Die Rechte an dem Ursprungswerk und den digitalen Fotodaten verbleiben jedoch vollständig beim Fotografen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der vom Besteller erteilte Auftrag vom Fotografen durch gesonderte Email angenommen wird oder durch Zusendung der Ware. Die Angaben auf der Webseite stellen lediglich eine Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines Angebotes dar. Der Fotograf ist berechtigt, auf der Internetseite irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt eine Berichtigung zu einer Preiserhöhung, so kann der Besteller von seinem abgegebenen Angebot Abstand nehmen.

3 Preise

Die Lieferung der Waren erfolgt zu den am Tag der Auftragserteilung durch den Besteller gültigen, auf der Webseite des Fotografen angegebenen Preisen.

Alle Preise sind in Euro (EUR) und beinhalten die geltende gesetzliche Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Bei Versand in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zollgebühren anfallen. Diese sind nicht im Preis enthalten und vom Besteller zu zahlen.

4 Widerrufsrecht, Rücksendungsrecht

Das Recht zum Widerruf des Auftrages bei Fernabsatzverträgen ist gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die erstellten Fotoprodukte nach Wünschen und Angaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse produziert und zugeschnitten sind.

5 Haftung

Der Fotograf haftet auf Schadensersatz der Höhe nach entsprechend nachfolgender Regelung:

(1) Der Fotograf haftet unbegrenzt für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

(2) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung der Höhe nach unbegrenzt.

(3) Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen.

(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Fotograf der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern nicht schon eine unbegrenzte Haftung nach den Absätzen 2 bis 4 vorliegt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(5) Jede darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere auch eine verschuldensunabhängige Haftung.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6 Mängelgewährleistung

Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Der Fotograf darf jedoch die gewählte Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Besteller mit sich bringen würde. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären oder den Kaufpreis mindern.

Eine besondere Beschaffenheit der zu liefernden Ware wird nicht vereinbart. Die gelieferte Ware ist mangelhaft, wenn sie dem technischen Standard digitaler Fotoentwicklung und -bearbeitung nicht entspricht. Farbliche Abweichungen zwischen den Produkten und den auf unterschiedlichen Bildschirmen jeweils verschieden angezeigten Bilddateien können technisch nicht vermieden werden, sie sind daher keine Mängel. Ebenso liegt kein Mangel vor, wenn vom Besteller trotz Warnung ein Format oder Fotoprodukt geordert wird, für das die Originalbilddatei keine optimale Auflösung vorweist und hierdurch die Bildqualität beeinträchtigt wird (z.B. Pixelung, Unschärfe).

Der Fotograf übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

Bei Aufträgen eines Unternehmers, der Waren in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellt, gilt zusätzlich folgendes: der Besteller verpflichtet sich, die Ware umgehend nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von einer Woche schriftlich unter Angabe des Mangels zu rügen. Unterlässt der Besteller die Anzeige gilt die geliefert Ware als genehmigt. Gleiches gilt für später auftretende Mängel.

7 Versand

Der Fotograf beliefert den Besteller nach handelsüblichen Bedingungen.

Transportweg und -mittel werden vom Fotografen bzw. dessen Erfüllungsgehilfen bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Der Fotograf ist zu Teillieferungen berechtigt.

Die Kosten werden nach den Preisangaben auf der Shop Seite berechnet. Der Versand kann momentan nur innerhalb Deutschlands gewährleistet werden.

Ein etwaiger Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht zu Schadensersatzansprüchen, soweit nicht in § 5 dieser AGB etwas anderes bestimmt ist. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.

8 Zahlung, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt

Aufträge sind vom Besteller entweder gegen Rechnung oder Vorausüberweisung zu bezahlen. Die Auftragshöhe pro Besteller und Auftrag bei Zahlung gegen Rechnung ist auf 100 EUR begrenzt. Bei Zahlung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Ware beim Besteller fällig und zu bezahlen. Zwischen dem Verkäufer und dem Käufer wird vereinbart, dass die Rechnung 10 Tage nach Erhalt der Ware fällig ist. Bezahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem sie beim Empfänger eingehen. Kommt der Besteller durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, so kann der Fotograf Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes verlangen. Im Verzugsfall werden Mahngebühr vereinbart: Für die erste Mahnung werden 3 Euro fällig, eine zweite Mahnung wird mit 7,50 Euro berechnet. Die Möglichkeit einer Geltendmachung des darüber hinaus entstandenen Verzugsschadens durch den Fotografen bleibt hiervon unberührt. Für den Fall der Nichteinlösung einer Lastschrift sind wir berechtigt bei der Bank des Käufers die Adresse des Kontoinhabers bzw. Käufers abzufragen.

Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur möglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Fotografen nicht bestritten werden oder anerkannt sind.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigentum des Fotografen.

9 Datenschutz, Datensicherung

Für die Auftragsabwicklung werden personenbezogenen Daten des Bestellers durch den Fotografen erhoben. In die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten hat der Besteller vor Vertragsschluss gesondert eingewilligt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu den in der Datenschutzerklärung näher genannten Zwecken. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Bestellers geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Im Fall des Widerrufs der Einwilligung für die Zukunft durch den Besteller verpflichtet sich der Fotograf zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, die Auftragsabwicklung ist noch nicht vollständig abgewickelt.

10 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Hat der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder ist der Besteller Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird Leipzig als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung vereinbart.

11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Ablauf des Shootings

In einem telefonischen Vorgespräch sprechen wir über deine Vorstellungen und Wünsche bezüglich Location, Outfits, Hintergrund usw.

Am Tag X komme ich mit meiner Ausrüstung zu dir auf den Hof. Gemeinsam schauen wir die Location an, die du dir für das Shooting ausgesucht hast. Eventuell fallen mir auf dem Weg dorthin noch weitere geeignete Settings auf.

Pferd und Ausrüstung sollten bei meiner Ankunft natürlich bereits fertig geputzt und herausgebracht sein (z.B. eingeflochten, wenn gewünscht).

Anschließend beginnen wir in der Regel mit den Freilaufbildern. Hier ist es wichtig, dass die Koppel oder der abgesteckte Bereich so „klein“ ist, dass das Pferd darin galoppieren kann, aber deine Helfer sich nicht zu Tode rennen müssen.

Nach den Freilaufbildern geht es zu den Portraitbildern. Deine Outfits (falls du diese während des Shootings wechseln möchtest) sollten griffbereit sein. Auch hier werden Helfer benötigt um das Pferd aufmerksam zu machen oder das Pferd während des Umziehens halten zu können.

Im Anschluss werden dann, wenn gewünscht, noch Reitbilder gemacht.

Nach dem Shooting werde ich alle Bilder sichten. Die Besten davon (ca. 70-100), je nachdem wie viele Motive geshootet worden sind, werden dann über einen Link zur Ansicht geschickt. Hier kannst du dir die schönsten Bilder aussuchen, die dann im Anschluss von mir bearbeitet / optimiert werden. Dies kann je nach Aufwand und Menge bis zu vier-sechs Wochen dauern.

Die fertigen Bilder werden abschließend per Downloadlink zur Verfügung gestellt. Gerne können auch gegen Aufpreis Bilder gedruckt verschickt werden.

Wo finde ich die schönsten Fotolocations?

Diese Frage wird mir immer beim Vorabgespräch gestellt. Bevor man sich auf die Suche begibt, sollte man den Stand der Sonne einmal anschauen. Wir sollten genügend Licht an der Location haben und im besten Fall sollte ich die Sonne im Rücken haben.

Wann ist der beste Zeitpunkt für das Shooting? Morgens und abends ist das Licht am schönsten, deswegen fangen meine Shootings direkt nach Sonnenaufgang oder 2h vor Sonnenuntergang statt.

Möchtest du Sonnenuntergansbilder haben? Dann sollte an der Location auch die Sonne untergehen und nicht durch hohe Tannen etc. verdeckt sein. Dies bitte vorher prüfen. Ihr möchtet lieber Gegenlichtbilder machen, dann sollte die Sonne schräg hinter euch sein.

Schaut bitte das die Location groß genug ist, sodass ich ca 10-20 Meter Abstand zu euch halten kann um ein schöneres Bokeh (Hintergrund) zu erzeugen sollte ihr auch zum Hintergrund etwas Abstand haben. Ihr könnt mir gerne ein paar Bilder vorab von eurer Location schicken. Natürlich schaue ich mir auch die Umgebung an und entscheide dann mit euch zusammen ob nicht das ein oder andere auch schön wäre. Ein einzelner großer Baum wird meistens oft übersehen, dort können aber wundervolle Bilder entstehen.

Ihr hättet gerne Freilaufbilder, dann brauchen wir eine Koppel die soviel Platz hat das die Pferde sich bewegen können, ihr aber nicht extrem viel laufen müsst. Eventuell kann man die Koppel verkleinern oder auf einer Wiese eine Koppel abstecken? Es sollte darauf geachtet werden das ich auch hier die Sonne im Rücken habe. Bestmöglich wäre es, wenn nur eine oder zwei Litzen als Zaun dienen oder ihr einen schönen Holzzaun habt. Euer Pferd ist so brav, dass ihr es an einem Knoten/Showhalfter auf einer Wiese oder Koppel longieren könnt? Dies wäre auch eine tolle alternative zur Koppel. Dieses bitte aber vorher einmal mit eurem Pferd üben, Sicherheit geht immer vor.

Ihr hättet gerne elegante Bilder vor schwarzem Hintergrund? Hierzu brauchen wir eine Stallgasse oder Scheune wo kein direktes Licht von hinten auf euer Pferd fällt.

Warum brauche ich Helfer?

Einen Helfer zu haben ist immer wichtig. Wir brauchen jemanden der das Pferd in die richtige Richtung schauen lässt oder der euch das Pferd mal abnimmt, wenn ihr euch umziehen wollt. Bei Freilaufbilder kann er euch helfen das Pferd in die richtige Richtung treiben ohne das Pferd zu stressen.

Je nachdem was für Bilder gemacht werden sollte überlegt werden ob das Pferd eingeflochten wird oder nicht. Hierbei sollte man bedenken, dass die Mähne später nicht auf gemacht werden kann. An einem Sammeltermin kann ich zuerst die Freilaufbilder machen und während ich das nächste Pferd fotografiere kann das erste eingeflochten werden.

Was soll ich anziehen?

Die Auswahl der Kleidung hängt davon ab, worin ihr euch wohlfühlt. Bei einer unruhigen Location wie z.B. Blumenwiese/Herbstlaub sollte eure Kleidung eher einfarbig sein, schlicht ist hier meistens besser. Ihr habt euch für ein Kleid entschieden? Hier ist es wichtig das der Stoff sich nicht am Pferd auflädt. Ihr dürft gerne 2-3 Outfits zum Shooting mitbringen und wir entscheiden zusammen welches Outfit besser geeignet ist.

Je nachdem was für Bilder gemacht werden sollte überlegt werden ob das Pferd eingeflochten wird oder nicht. Hierbei sollte man bedenken, dass die Mähne später nicht auf gemacht werden kann. An einem Sammeltermin kann ich zuerst die Freilaufbilder machen und während ich das nächste Pferd fotografiere kann das erste eingeflochten werden.

Pferdeoutfit

Das Pferd sollte bei meiner Ankunft gründlich geputzt sein, die Hufe gefettet etc. Trense und Sattel sollten ebenfalls sauber sein. Ein „Sabbertuch“ und eine Bürste sollte immer mit zur Location genommen werden, da die Pferde sich gerne mal kratzen oder mit Trense schäumen. Auch falls Trense & Sattel nachher abgenommen werden sollten, kann somit das Fell wieder aufgebürstet werden.

Je nachdem was für Bilder gemacht werden sollte überlegt werden ob das Pferd eingeflochten wird oder nicht. Hierbei sollte man bedenken, dass die Mähne später nicht auf gemacht werden kann. An einem Sammeltermin kann ich zuerst die Freilaufbilder machen und während ich das nächste Pferd fotografiere kann das erste eingeflochten werden.